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  • Beratung / Begutachtung in Strafsachen
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  • Ich bin seit 2011 als Universitätsprofessorin a.D. in diesen Bereichen freiberuflich tätig. Die Vergütung meiner Tätigkeit für Beratung und Begutachtung in Strafsachen erfolgt aufgrund freier, der Schwierigkeit und Bedeutung der Sache angemessener Honorarvereinbarung. Mandate für Strafverteidigung und Verletztenvertretung im Strafverfahren werden nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abgerechnet.




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    Prof. Dr. Susanne Walther